Vorsorge
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Vorsorgevollmacht

Sollte das für Sie zuständige Vormundschaftsgericht die Einrichtung einer Betreuung oder auch nur die Einrichtung einer vorläufigen Betreuung für erforderlich erachten, sollten Sie auch hierfür eine Person Ihres Vertrauens benennen.

Gleiches gilt selbstverständlich auch für den Fall, dass Sie eine bestimmte Person als Betreuer ablehnen. Glauben Sie nicht, dass der Fall der Fälle eine geringe Anzahl in Deutschland darstellt. Wir raten Ihnen dringend, auf Wunsch gemeinsam mit uns, eine Rechtssicherheit für sich und Ihre Familie zu formulieren.